Vertretungseinstellung und andere befristete Beschäftigung nach ...

**Vertretungseinstellung und andere befristete Beschäftigung** Vertretungseinstellung und andere befristete Beschäftigung nach § 23a TVG sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitspolitik der Verena – Befristete Einstellung im Schuldienst Verena.NRW. Diese Angebote bieten ausgebildeten Lehrkräften mit Staatsprüfung und Personen mit und ohne Hochschulstudium die Möglichkeit, wichtige Erfahrungen im Schulwesen zu sammeln. Die Vertretungseinstellung und andere befristeten Beschäfnungen bei Verena – Befristete Einstellung im Schuldienst Verena.NRW sind nicht als festangestellte Beziehungen zu verstehen. Sie sind für kurze- und mittelfristige Abdeckung von Lehrkräften oder anderen Mitarbeiterntüchtigen im Schulwesen konzipiert. Die genaue condições und Möglichkeiten der Vertretungseinstellung und anderer befristeten Beschäfnungen finden Sie bitte auf der Website von Verena – Befristete Einstellung im Schuldienst Verena verena.NRW..
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